Laut aktueller Landesverordnung Corona ist die „Beherbergung nur für solche Personen zulässig, die bei der Anreise über ein tagesaktuelles negatives COVID- 19-Schnell- oder Selbsttest-Ergebnis gemäß § 1a dieser Verordnung verfügen. Während eines Aufenthalts haben Gäste neben dem erforderlichen Testerfordernis nach Satz 1 mindestens alle 3 Tage über ein tagesaktuelles negatives COVID- 19-Schnell- oder Selbsttest-Ergebnis gemäß § 1a dieser Verordnung zu verfügen. Im Übrigen besteht die Pflicht, die Auflagen aus Anlage 30 und 34 einzuhalten.“
Die vollständige Corona-Verordnung finden Sie hier zum Nachlesen
Für eine stressfreie Anreise und einen entspannten Start in Ihren Urlaub beachten Sie bitte folgende Hinweise:
Wir haben alle Betriebsabläufe umgestaltet, wie es die behördlichen Vorschriften verlangen. Besonderen Wert haben wir darauf gelegt, dass Ihr Urlaubserlebnis möglichst wenig davon betroffen ist, Sie aber sicher und gesund Ihren Urlaub bei uns verbringen.
Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt!
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